«Schutz versus Selbstbestimmung» - Das Dilemma in der Langzeitpflege

Das MP Expertengespräch mit Dr. Markus Leser, Leiter Fachbereich Menschen im Alter und Mitglied der Geschäftsleitung bei Curaviva Schweiz. Der Branchenverband vertritt landesweit über 2'700 Mitgliederinstitutionen.


Herr Dr. Leser, Curaviva Schweiz hat im Jahr 2014 ein Konzept «Lebensqualität für Menschen mit Unterstützungsbedarf» (1), in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich entwickelt. Was bedeutet Lebensqualität für Sie in Zeiten der Pandemie? Unser Verständnis von Lebensqualität, wie im Konzept dargelegt, hat sich im Kontext mit der Pandemie nicht verändert. Was ein gutes Leben ausmacht, ist immer ein Bündel von objektiven und subjektive Faktoren, die auf der persönlichen Ebene konkretisiert werden müssen. Die Pandemie hat jedoch das Spannungsfeld zwischen individuellem Wohl und Gemeinwohl deutlich verstärkt. Wichtig ist mir, dass wir uns um eine ganzheitliche Lebensqualität bis zum Lebensende kümmern, dies umfasst deutlich mehr, als nur der Schutz vor Ansteckungen. Lebensqualität bezieht sich immer auf Körper, Seele und Geist.


Während der ersten Welle der Corona Pandemie wurden Menschen in der Langzeitpflege massive Einschränkungen ihrer Grundrechte, wie das Ausgeh- oder Besuchsverbot, zugemutet. Einzelne Fachleute fordern nun ein nationales Schutzkonzept für Heime. Welchen Weg empfielt Curaviva Schweiz? Während der ersten Welle, sozusagen unter Schockstarre, lag der Fokus auf der Vermeindung von Todesfällen. Heute wissen wir, dass eine Differenzirung notwendig ist. Entsprechende Schutzkonzepte sind auf drei Ebenen vorhanden: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) definiert die Rahmenbedingungen; die Kantone sind für die Vorgaben der Umsetzung zuständig, während die Insitutionen die konkrete Anwendung verfügen. Dabei gilt uneingeschränkt, dass Menschen in Institutionen die gleichen Rechte haben, wie Personen, die in einer privaten Umgeben leben. Der Unterschied liegt beim Aushandlungsbedarf, dieser ist in einer Gemeinschaft deutlich höher!  


Das Schutzbedürfnis von Menschen ist sehr unterschiedlich. Die Möglichkeit am sozialen und kulturellen Leben teilhaben zu können, steht für Einzele über dem Schutz vor einer möglichen Infektion. Wie gelingt es in einer Institution, die individuellen Bedürfnisse zu erfassen und angemessen zu berücksichtigen?  Die Bedürfnisse des Indiviidums müssen bekannt sein. Dieser Anspruch ist nicht immer einfach umzusetzen, dafür braucht es Zeit und Gespräche, nach Möglichkeit auch mit den Angehörigen. Eine gesundheitliche Vorausplanung, Advance care planning (ACP), ist bedeutsam für den Zeitpunkt der eigenen Urteilsunfähigkeit. Das gewünschte Vorgehen wird mit Blick auf den Entscheid «lebenserhaltender Massnahmen», aber auch für spezifischere Therapien definiert. Der Wille des Einzelnen ist in medizinische Handlungsanweisungen zu übersetzen und im Rahmen einer Patientenverfügungen zu dokumentiern. Allerdings können Bedürfnisse sich ändern, deshalb ist auch in diesem Fall eine regelmässige Überprüfung wichtig. Auf der Webseite von Curaviva Schweiz sind dazu weiterführende Informationen zu finden (2).


Im ersten Halbjahr 2021 sollten Impfungen gegen Covid-19 auch in der Schweiz zur Verfügung stehen. Es gibt verschiedene Hinweise, dass das medizinsche Personal einer Impfung kritisch gegenüber steht und sich nur eine Minderheit impfen lassen will. Welche Haltung nimmt Curaviva Schweiz dazu ein? Das Thema löst viel Emotionen aus, Ängste wie auch Hoffnungen! Nüchtern betracht, können wir mit dem heutigen Informationstand, weder den Nutzen noch die Risiken einer Impfung tatsächlich beurteilen. Klar ist, dass Curaviva Schweiz ein Impfobligatorium ablehnt. Eine Impfung muss immer auf einer persönlichen Risiko-Nutzen Einsschätzung beruhen. Welche Möglichkeiten uns das Impfen in Zukunft auch eröffnet, wir müssen parallel dazu alle Schutzkonzepte immer wieder überprüfen und anpassen.


1)   Lebensqualitätskonzeption für Menschen mit Unterstützungsbedarf, curaviva_schweiz_2017.pdf

2)   Coronavirus – die Herausforderungen aus Sicht der der Pflege- und sozialen Institutionen



Dr. phil. Markus Leser arbeitet seit 1986 im Berufsfeld der Gerontologie. Dabei hat er diverse Funktionen inne: In der Beratung und Schulung von älteren Menschen als Dozent für Aus- und Weiterbildung in Gerontologie, wie auch als als Marketingleiter für Seniorenresidenzen. Seit 2003 leitet er bei Curaviva Schweiz den Fachbereich Alter. Dieser Projekt- und Entwicklungsbereich für die Alters- und Pflegeinstitutionen in der Schweiz ist zuständig für die Erforschung und Realisierung neuer und innovativer Themen und Konzepte sowie für die politische Vertretung gegenüber der nationalen Politik. Im Jahr 2017 erschien im Kohlhammer-Verlag Markus Lesers Buch «Herausforderung Alter – ein Plädoyer für ein selbstbestimmtes Leben», ISBN: 978-3-17-029771-5.g.